Der Bundesrat verzichtete gänzlich auf eine Regelung für eine bedarfsgerechte Personalausstattung. Für den SBK ist das ein No-Go.
Wie beurteilen Sie die Situation für die Pflege?
Die Situation in der Pflege zeigt sich auch 2025 angespannt. Die offenen Stellen im Jobradar im vierten Quartal 2024 zeigen, dass nach wie vor eine klaffende Lücke zwischen dem Bedarf und dem Angebot an Pflegefachpersonen besteht. Leider ist es auch drei Jahre nach der Annahme der Pflegeinitiative durch Volk und Stände noch nicht gelungen, flächendeckend eine Entschärfung des Fachkräftemangels zu erreichen.
Gibt es auch positive Entwicklungen im vergangenen Jahr?
Ja, wir konnten für die Pflege politisch einige Erfolge erzielen. So wurde das Paket 1 der Umsetzung der Pflegeinitiative am 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Es beinhaltet eine Ausbildungsoffensive, die Gelder für Studierende, Höhere Fachschulen und Fachhochschulen und für Projekte in der Praxis vorsieht. In vielen Kantonen mussten zuerst Gesetze angepasst und Prozesse geschaffen werden, damit diese Gelder beantragt werden können. Die Massnahmen werden also frühestens in ein paar Monaten schweizweit greifen. Ebenfalls in die erste Etappe gehörte die Forderung, dass festgelegte Pflegeleistungen, die Pflegefachpersonen auch ohne Unterschrift des Arztes anordnen können, von den Krankenkassen bezahlt werden.
Ein Ziel, das Sie schon lange erreichen wollten.
Den ersten Vorstoss zu diesem Thema hat der SBK 2002 lanciert. Dass im Juli 2024 die nötige KVG-Revision endlich in Kraft getreten ist, ist ein riesiger Erfolg und zeigt, dass unser beharrlicher Einsatz Früchte trägt. Eine wichtige Errungenschaft ist auch das nationale Pflegemonitoring, das wichtige Daten aggregiert und transparent ausweist.
Der Bundesrat hat seinen Vorschlag für die Umsetzung der zweiten Etappe in die Vernehmlassung geschickt. Wie beurteilen Sie diesen?
Der SBK beurteilt die Vorschläge kontrovers. Einerseits will der Bundesrat gerade bei den Arbeitsbedingungen mit einem neuen Bundesgesetz wichtige Themen angehen und regeln und andererseits lässt er die Finanzierung dieser Massnahmen offen. Dass die Reglementierung der APN endlich angegangen wird, ist überfällig. Denn der Bedarf dieser Pflegeexpertinnen und -experten ist in der Praxis längst vorhanden. Der Bundesrat verzichtete auch gänzlich auf eine Regelung für eine bedarfsgerechte Personalausstattung, was in der Argumentation zur Pflegeinitiative eine Kernforderung darstellte. Für den SBK ist das ein No-Go.
Welche Ziele haben Sie für 2025?
Für den SBK stehen die Prioritäten für das Jahr 2025 pflegepolitisch fest, denn es geht um nichts Geringeres als um die Sicherung der pflegerischen Versorgung in unserem Land.
Was heisst das konkret?
Wir fordern eine vollständige Umsetzung der Pflegeinitiative, also des Artikels 117b unserer Bundesverfassung. Dies bedeutet, dass neben der Ausbildungsoffensive, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Beruf auch die bedarfsgerechte Personaldotation geregelt und die angemessene Finanzierung der Pflegeleistungen geklärt sein müssen. Es wird erwartet, dass die bundesrätliche Botschaft noch vor der Sommersession ans Parlament überwiesen wird. Der SBK wird mit seinen Verbündeten alles daransetzen, dass der Verfassungstext in Gesetze gegossen wird, um endlich eine flächendeckende und spürbare Verbesserung für die Pflegenden zu erwirken.
Um was geht es noch?
Zweitens geht es darum, dass die finanzielle Schieflage vieler Institutionen nicht auf dem Rücken der Pflegenden ausgetragen wird. Am Kongress 2024 hat der SBK dazu eine Resolution verabschiedet, die eine Überprüfung der Mittelallokation in den Institutionen und im Gesundheitswesen generell fordert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass in die Pflege investiert wird, denn diverse Studien zeigen, dass sich dies betriebswirtschaftlich lohnt und aus Versorgungssicht unabdingbar ist.
Welchen Schwerpunkt setzen Sie bezüglich EFAS?
Das Stimmvolk hat die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) im November 2024 angenommen. Damit verbunden ist auch eine neue Regelung der Pflegefinanzierung in der stationären und ambulanten Langzeitpflege (Heime und Spitex). Es gilt, eine neue Tariforganisation zu gründen und die freiberuflichen Pflegefachpersonen im Aufbau und in der Konstruktion des neuen Tarifs zu vertreten. Das Ziel ist klar: Die Pflegeleistungen in diesen für die Grundversorgung zentralen Bereichen müssen ausfinanziert werden.
 
					