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Ambulante Arzttarife – Kostenbremse durch die Hintertür

Ambulante Arzttarife – Kostenbremse durch die Hintertür

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Nachdem die Kostenbremse-Initiative am 9. Juni an der Urne gescheitert ist, kommt sie nicht etwa via Gegenvorschlag, sondern mit den ambulanten Arzttarifen durch die Hintertür. Wie ist das möglich?

Seit Jahren arbeiten die Verbände der Krankenkassen – bald soll es nur noch einen geben – mit den Verbänden der Ärzteschaft und Spitäler an einem neuen Tarifsystem, das den veralteten Ärztetarif Tarmed durch den Tardoc und ambulante Pauschalen ersetzen soll. Die zerstrittenen Verbände – Curafutura und FMH auf der einen Seite, Santésuisse und der Spitalverband H+ auf der anderen Seite – sind ein Grund, warum es erst jetzt vorwärtsgeht, ein Ja zu kaum erfüllbaren Forderungen des Bundesrats der andere.

Tarifgenehmigung durch den Bundesrat am 19. Juni

Im Sommer hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Gunst der Stunde als unverbrauchte Nachfolgerin von Bundesrat Alain Berset genutzt. Der Bundesrat hat am 19. Juni ihrem Antrag zugestimmt und sowohl das Einzelleistungstarifsystem Tardoc als auch das Tarifsystem mit den ambulanten Pauschalen teilgenehmigt. Aber an den damit verbundenen Auflagen des Bundesrats werden sich die Tarifpartner noch die Zähne ausbeissen.

Laut Bundesrat müssen grosse Lücken in den Verträgen geschlossen werden. Es gibt Vorgaben zur «gesetzeskonformen Auslegung». Wesentliche Anhänge sind nicht genehmigt worden. Es braucht einen übergeordneten Tarifvertrag zur Koordination der Einzelleistungstarife und Pauschalen. Einzelne Kapitel der Pauschalen sind nicht genehmigt worden. Leistungen, die pauschal vergütet werden sollen, müssen im Tardoc inaktiv gestellt werden. Die Kostenneutralität muss über das Gesamtsystem definiert werden. Und ab jetzt übernimmt die neue Tariforganisation OAAT AG.

Zustimmung durch die OAAT AG am 22. Oktober

Am 22. Oktober stimmt der Verwaltungsrat der OAAT AG dem Gesamt-Tarifsystem, bestehend aus Tardoc und ambulanten Pauschalen, zu. Die FMH wendet ein internes Referendum aus der Ärzteschaft ab. Das Gesuch erfüllt die bundesrätlichen Anforderungen vom 19. Juni, wird am 5. November eingereicht, soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten und wie das Tarifsystem der stationären Pauschalen stetig aktualisiert werden. Letzteres wurde wegen des Einstimmigkeitsprinzips bei der alten Tariforganisation Tarmed Suisse nie erreicht.

Der Einzelleistungstarif wird von über 4000 auf 1363 Positionen reduziert. Pauschal müssen die in 315 Fallgruppen eingeteilten Leistungen abgerechnet werden. Die kostenneutralen Startpreise im Patientenpauschaltarif werden akzeptiert. Die Tarifpartner vereinbaren, dass die Taxpunktwerte für den Tardoc bei Inkraftsetzung unverändert bleiben. Es gibt also keinen Teuerungsausgleich.

Kostenneutralität als Kostenbremse durch die Hintertür

Die Startpreise (Taxpunktwerte und Pauschalpreise) per 1. Januar 2026 werden auf der Basis der Mengen und Erlöse von 2025 berechnet. Damit wäre die Anforderung an die Kostenneutralität erfüllt, obwohl diese nicht im Krankenversicherungsgesetz steht, sondern ohne hinreichende rechtliche Basis auf Verordnungsstufe (Artikel 59c der Krankenversicherungsverordnung) eingeführt worden ist. Das Krankenversicherungsgesetz verlangt sachgerechte Tarife. Ohne den Kostenröhrenblick wäre es also gemäss Krankenversicherungsgesetz möglich, dass «sachgerechte Tarife» bei gleichen Mengen zu höheren Kosten führen, wenn die alten, nicht mehr sachgerechten Tarife zu tief sind beziehungsweise zu tieferen Kosten führen, wenn die alten, nicht mehr sachgerechten Tarife zu hoch sind.

Warum die Tarifpartner FMH und H+ die Kostenneutralität ohne Berücksichtigung der sich verändernden Mengen akzeptieren, kann ich mir nur mit dem massiven politischen Druck erklären. Warum sie aber zur Kostenneutralität auch noch ein schweizweit maximales, mengenverursachtes Kostenwachstum von 1,5 Prozent pro Jahr und versicherte Person für alle Leistungen in den Arztpraxen und für alle ambulanten Leistungen in den Spitälern akzeptiert haben, ist mir schleierhaft. Das ist ähnlich rigide, wie es die am 9. Juni von der Stimmbevölkerung abgelehnte Kostenbremse-Initiative verlangt hätte. Die 1,5 Prozent Wachstum sind zu weit weg vom Wachstum in den vergangenen Jahren. Und sie werden noch unrealistischer, wenn noch mehr ambulantisiert wird, was alle wollen. Die Ambulantisierung soll im Kostenmonitoring zwar berücksichtigt werden, andere Sondereffekte auch. Welche Sondereffekte ein Kostenwachstum über 1,5 Prozent rechtfertigen werden, ist umstritten.

Wie es weitergehen könnte

Wer eine Zielvereinbarung akzeptiert, die nicht realistisch ist, sollte die Machtverhältnisse richtig einschätzen. In diesem Sinne kann ich es nachvollziehen, dass die Leistungserbringer das jährliche Wachstum von maximal 1,5 Prozent akzeptieren, wenn sie befürchten, dass der bundesrätliche Amtstarif noch schlimmer sein könnte. Ursprünglich forderte das Bundesamt für Gesundheit laut Insidern insgesamt und nicht pro versicherte Person maximal 1 Prozent.

Wer eine Zielvorgabe akzeptiert, obwohl das Ziel kaum erreicht werden kann, muss sich später den Vorwurf gefallen lassen, naiv zu sein oder nicht alles getan zu haben, um das Ziel zu erreichen. Auch wenn die bundesrätliche Zielvorgabe nicht realistisch ist, wird Bundesrätin Baume-Schneider dafür wohl kaum kritisiert, denn sie wird sagen, dass die Tarifpartner die Zielvorgabe akzeptiert hätten. Weil die 1,5 Prozent Kostenwachstum pro Jahr nicht realistisch sind, ist der Streit vorprogrammiert, denn die Leistungserbringer werden kaum so zynisch handeln, um das Ziel mit Rationierung zu erreichen.

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