Am 4. Dezember 1994 hat eine knappe Mehrheit 51,8 Prozent bei einer Stimmbeteiligung von 43,98 Prozent dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) zugestimmt. Seither hat das Stimmvolk jede Änderung sowohl in Richtung Markt als auch in Richtung Staat abgelehnt. Nach der klaren Ablehnung sowohl der Prämienentlastungsinitiative der SP mit 55,47 Prozent Nein-Stimmen als auch der Kostenbremse-Initiative der Mitte mit 62,77 Prozent Nein-Stimmen am 9. Juni geht man in Bundesbern nicht über die Bücher, analysiert nicht die Wirkungen beziehungsweise unerwünschten Nebenwirkungen der vergangenen Reformen mit dem Kostenröhrenblick. Nein, man überlässt den Abstimmungsverlierern das Feld, die einfach noch mehr von dem fordern, das am 9. Juni klar abgelehnt worden ist. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens haben die Abstimmungssieger keine klare, verständliche und überzeugende Strategie. Zweitens bekommen diejenigen die grösste mediale Beachtung, die am lautesten angebliche Missstände anprangern und bewirtschaften, ohne mehrheitsfähige Lösungen vorzuschlagen.
Bürokratieflut, Fachkräftemangel und Lieferengpässe
Obwohl alle die Fehlanreize kritisieren, sind in den vergangenen 12 Jahren mit Ausnahme der 2012 eingeführten neuen Spitalfinanzierung und des stetig verbesserten Risikoausgleichs dank Mitte-Links-Mehrheiten im Parlament nicht Fehlanreize durch wirksame Anreize ersetzt worden. Nein, mit der Zulassungssteuerung der Ärztinnen und Ärzte, der Qualitätsvorlage, dem indirekten Gegenvorschlag zu Kostenbremse-Initiative und mit den beiden Kostendämpfungspaketen wird bloss die Bürokratie massiv ausgebaut und der Fachkräftemangel sowie die Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln verschärft. Und mit der Umsetzung der Pflegeinitiative droht noch mehr gesundheitspolitisches Mikromanagement mit Bürokratie, welche die Abwanderung der Pflegefachleute aus ihren gelernten Berufen fördert und nicht bremst.
Genau diese Fehlentwicklungen werden seit dem 9. Juni nicht kritisch aufgearbeitet. Ohne diese dringend notwendige Evaluation der Reformflut werden kaum die richtigen Schlüsse für weitere Reformen gezogen, damit die Krankenkassen tatsächlich nur noch wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Medizin vergüten, ohne Gesundheitsfachpersonal mit unnötiger Bürokratie von der Arbeit mit den Patientinnen und Patienten abzuhalten.
Unternehmen und nicht Verbände stärken
Für viel Lob sorgte die Ankündigung der 13 grössten Krankenversicherer, per Ende 2024 aus den beiden Verbänden Curafutura und Santésuisse auszutreten und per 1. Januar 2025 einen neuen Verband zu gründen. Politik und Verwaltung wünschen sich nicht in wesentlichen Fragen zerstrittene Verbände, sondern klare Positionen, damit sich die Unternehmen der jeweiligen Branchen im Kräftegleichgewicht mit den Konsumentinnen und Konsumenten mit Effizienz, Qualität und Innovation von der Konkurrenz abheben können. Ob diese Positionen dann politisch mehrheitsfähig sind, ist eine andere Frage. Mit den vielen KVG-Revisionen der letzten Jahre sind die Verbände und nicht die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft gestärkt worden. Sinnvoller wäre eine konsequente Anwendung des Kartellrechts, das Verbandskartelle verhindert.
Wenn die Krankenkassen auch den fünften Abstimmungskampf gegen eine Einheitskasse gewinnen wollen, müssen sie sich konsequent als Treuhänder der gesunden und kranken Versicherten positionieren. Das schaffen sie als zuverlässige Vertragspartner der Ärztenetzwerke in den alternativen Versicherungsmodellen. Fast 80 Prozent der Grundversicherten haben mittlerweile ein AVM. In guten AVM vereinbaren Krankenkassen zusammen mit Ärztenetzwerken eine Vergütung der versicherten medizinischen Leistungen, die WZW-konform Effizienz, Qualität sowie Innovation und nicht bloss Mengen belohnt.
Die AVM-Vertragspartner sollten im KVG mehr unternehmerischen Handlungsspielraum bekommen: Das Fachpersonal muss flexibler eingesetzt werden dürfen, und beim Pflichtleistungskatalog muss auch Flexibilität erlaubt sein, weil das Netzwerk die unternehmerische Verantwortung für die Qualität trägt. Eine Vergütung ausserhalb der behördengenehmigten Tarife muss erlaubt werden. Und die Versicherer sollen den Versicherten als Alternative zum Einjahresvertrag auch Mehrjahresverträge anbieten dürfen. Wünschenswert ist auch, den AVM-Versicherten durch Qualitätstransparenz zu zeigen, dass sie Zugang zu den besten medizinischen Leistungserbringern haben, während die Wahlfreiheit der Versicherten mit der Standardgrundversicherung faktisch ein Blindflug ist.
Ja zur einheitlichen Finanzierung und AVM stärken
Nun möchte der Ständerat im zweiten Sparpaket einen neuen Leistungserbringer, der die Tätigkeit der anderen ohne Kosten- und Qualitätsverantwortung koordiniert. Damit wird erstens nichts gespart und zweitens die Erfolgsgeschichte der koordinierten Versorgung mit einem undurchsichtigen regulatorischen Mikromanagement zerstört. Der Nationalrat muss dieser Zwängerei des Ständerates widerstehen und den neuen Leistungserbringer ablehnen.
Mit mehr unternehmerischem Handlungsspielraum der AVM-Vertragspartner und ein Ja zur einheitlichen Finanzierung stationärer und ambulanter Medizin (EFAS) an der Referendumsabstimmung wird die Basis für noch mehr Dynamik in der koordinierten medizinischen Versorgung gelegt. Da nichts teurer ist als überflüssige oder sogar schlechte Medizin, ist diese Dynamik eine viel wirksamere Kostenbremse als noch mehr Planwirtschaft und Bürokratie. Und diese Dynamik ist auch eine Voraussetzung für bessere Arbeitsbedingungen für das Gesundheitsfachpersonal mit weniger Administration und mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten.
